Allgemeine Geschäftsbedingungen


§ 1 Geltungsbereich

1. Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für Verträge zwischen Robert Tinus, Sandhausener Weg 3 in 16515 Oranienburg (im Folgenden „Auftragnehmer“), und Verbrauchern nach § 13 BGB und Unternehmern nach § 14 BGB (im Folgen „Auftraggeber“ ).
2. Entgegenstehende bzw. von diesen AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt. Abweichungen, Ergänzungen oder Änderungen bedürfen der ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.


§ 2 Angebote des Unternehmers, Vertragsschluss

1. Verbindliche Angebote werden nur auf ausdrückliche Anforderung des Auftraggebers erstellt und als solche gekennzeichnet. Im Übrigen sind Angebote, einschließlich mündlich erteilter, nicht verbindlich. Die zur Abgabe eines Angebotes erforderlichen Leistungen werden dem Auftraggeber berechnet, insbesondere auch soweit die gegenständliche Leistung nicht durchgeführt wird oder eine Verwertung im Rahmen der Leistung nicht möglich ist.
2. Für das Zustandekommen eines Vertrages bedarf es grundsätzlich einer gesonderten Auftragsbestätigung des Auftragnehmers. Ein Vertrag kommt auch dann zustande, wenn der Auftragnehmer die Leistung erbringt oder die Ware liefert.


§ 3 Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug

1. Der Auftragnehmer kann bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung in Höhe von 30 % der Vergütung verlangen. Der Auftragnehmer kann den Beginn der Tätigkeit, abweichend vom vertraglich vereinbarten Termin, vom Eingang der Vorauszahlung abhängig machen.
2. Die Restsumme ist innerhalb von 7 Tagen ab Zustellung der Rechnung ohne Abzug fällig, soweit keine abweichenden Vereinbarungen schriftlich getroffen oder auf der Rechnung abweichende Zahlungsfristen angegeben wurden. Verzugszinsen werden in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz p.a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
3. Der Auftraggeber hat für jede Mahnung wegen verspäteter Zahlung pauschalierte Mahngebühren in Höhe von 5,00 Euro zu zahlen. Bei den Mahnkosten handelt es sich um einen pauschalierten Schadensersatz-anspruch.


§ 4 Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware, erbrachte Leistung bzw. das geschuldete Werk bleibt bis zum vollständigen Ausgleich sämtlicher Forderungen aus dem Vertrag im Eigentum des Auftragnehmers. Der Auftraggeber ist zur pfleglichen Behandlung der Vorbehaltsware verpflichtet, solange das Eigentum an dieser noch nicht auf ihn übergegangen ist. Der Auftraggeber ist insbesondere verpflichtet, die Vorbehaltsware gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden auf eigene Kosten ausreichend zum Neuwert zu versichern. Müssen Wartungs- oder Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Auftraggeber diese auf eigene Kosten rechtzeitig vorzunehmen.


§ 5 Abbruch der vereinbarten Leistung, Mehrkosten, Frist, Liefertermin

1. Im Falle eines von dem Auftragnehmer nicht zu vertretenden Abbruches der Leistungserbringung kann der Auftragnehmer dem Auftraggeber auf dessen ausdrücklichen Wunsch die betroffenen Sachen gegen Erstattung der hierdurch entstehenden Kosten wieder in den ursprünglichen Zustand zurückversetzen. Eine Verpflichtung dazu besteht seitens des Auftragnehmers jedoch nicht.
2. Ergibt sich während der Leistungserbringung, dass die zu erwartenden Kosten die im unverbindlichen Angebot errechneten Kosten übersteigen oder nicht in einem wirtschaftlich vertretbaren Verhältnis zum Zeitwert der zu reparierenden Sache stehen, wird der Auftraggeber unverzüglich darüber informiert. Gleiches gilt im Hinblick auf Mängel, die erst bei Gelegenheit der Leistungsvornahme festgestellt und nicht vom Umfang des Leistungs-, insbesondere eines Reparaturauftrages, erfasst werden.
3. Die Angaben des Auftragnehmers hinsichtlich Reparatur- oder Montagefristen beruhen auf Schätzungen und sind nicht verbindlich, sofern sie nicht als solche ausdrücklich vereinbart wurden.
4. In Fällen nicht voraussehbarer betrieblicher Behinderungen sowie bei behördlichen Eingriffen, höher Gewalt und Ähnlichem verlängern sich auch verbindliche Fristen in angemessener Weise.
5. Schuldet der Auftragnehmer die Lieferung einer Sache, ist eine Angabe seitens des Auftragnehmers hinsichtlich des Liefertermins ebenfalls unverbindlich.


§ 6 Abnahme durch den Auftraggeber

1. Der Auftraggeber ist zur Abnahme des Werks verpflichtet, sobald ihm die Fertigstellung angezeigt worden ist. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.
2. Teilabnahmen finden, vorbehaltlich separater Vereinbarungen, nicht statt.
3. Über die Abnahme kann der Auftragnehmer ein Protokoll erstellen, welches von beiden Vertragsparteien zu unterzeichnen ist.
4. Kommt der Auftraggeber mit der Abnahme in Verzug, so gilt diese nach Ablauf von zehn Werktagen ab Anzeige der Fertigstellung als erfolgt. Hat der Auftraggeber das Werk ohne Abnahme in Benutzung genommen, gilt die Abnahme mit Beginn der Benutzung als erfolgt. Vorbehalte wegen erkennbarer Mängel hat der Auftraggeber spätestens zum Zeitpunkt der Abnahme geltend zu machen.


§ 7 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

1. Der Auftraggeber hat die Pflicht, für angemessene Arbeitsbedingungen und die Sicherheit am Ort der Leistungserbringung zu sorgen. Anderenfalls hat der Auftraggeber sämtliche zusätzliche Aufwendungen des Auftragnehmers (z.B. Kosten für erneute Anfahrt, Vergütung zusätzlicher Arbeitszeit) zu tragen.
2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die erforderliche Energie einschließlich der erforderlichen Anschlüsse auf eigene Kosten bereitzustellen.
3. Kommt der Auftraggeber seinen Verpflichtungen nicht nach, so ist der Auftragnehmer berechtigt, aber nicht verpflichtet, an seiner Stelle und auf Kosten des Auftraggebers die Handlungen vorzunehmen.


§ 8 Gewährleistung, Haftung

1. Der Auftraggeber hat dem Unternehmer einen Mangel unverzüglich mitzuteilen.
2. Soweit der Auftraggeber ohne Einwilligung des Auftragnehmers Instandsetzungs- oder Montagearbeiten unsachgemäß selbst ausgeführt oder von einem Dritten ausführen lassen hat, entfallen sowohl die Haftung des Auftragnehmers sowie sämtliche Gewährleistungsansprüche gegenüber diesem. Das Gleiche gilt, wenn auf Wunsch des Auftraggebers der Austausch von erneuerungsbedürftigen Teilen oder die Vornahme sonstiger durch den Auftragnehmer empfohlener Leistungen unterbleibt.
3. Es finden die Vorschriften des BGB Anwendung. Darüber hinaus sind weitere Schadensersatzansprüche des Auftraggebers ausgeschlossen. Der Auftragnehmer haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung wegen Schadensersatz bei Fahrlässigkeit ist auf die vertragstypischen, vorhersehbaren Schäden begrenzt.  Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit besteht nur in Bezug auf Kardinalpflichten, also solche, die für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung sind.


§ 9 Leistungsänderungen

1. Hat der Auftraggeber Änderungswünsche im Hinblick auf Inhalt und Umfang der Leistung, ermittelt der Auftragnehmer etwaig damit verbundene Zeitverzögerungen und Mehraufwand.
2. Finden die Vertragsparteien keine Einigung oder weichen die gewünschten Änderungen von der ursprünglich vertraglich vereinbarten Leistung nicht nur unerheblich ab, so kann der Auftragnehmer das Ände-rungsverlangen zurückzuweisen und die Vornahme verweigern. Dies gilt insbesondere, wenn die Änderung zu einem erheblichen Mehraufwand auf Seiten des Auftragnehmers führt.
3. Der Auftraggeber trägt sämtliche Kosten im Zusammenhang mit der Leistungsänderung.
4. Sämtliche Leistungsänderungen sind vor Beginn der Ausführung in einer schriftlichen Zusatzvereinbarung zu regeln, in der die zusätzlichen Kosten und etwaige Änderungen des Zeitablaufs festzuhalten sind. Die Angaben zur Dauer der Verzögerung beruhen auf Schätzungen und sind unverbindlich.


§ 10 Gewährleistung und Verjährung

1. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Durch diese AGB werden Rechte aus einer etwaigen Garantie nicht ausgeschlossen oder beschränkt.
2. Für die vom Feuer berührten Teile von Feuerungsanlagen bestehen Mängelgewährleistungsrechte nur innerhalb eines Jahres ab Abnahme.
3. Soweit die in Prospekten, Anzeigen und sonstigen Angebotsunterlagen enthaltenen Angaben durch den Auftragnehmer nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind, sind die dort enthaltenen Abbil-dungen oder Zeichnungen nur annähernd maßgebend.
4. Ist der Auftraggeber Unternehmer, gilt zudem Folgendes:
a) Der Auftragnehmer entscheidet über die Art der Nacherfüllung.
b) Mängelansprüche verjähren innerhalb eines Jahres ab Lieferung der geschuldeten Sache bzw. Abnahme des geschuldeten Werkes.


§ 11 Kündigung

1. Kündigt der Auftraggeber den Vertrag, so hat er die bis dahin angefallenen Arbeiten und Kosten, insbesondere auch die Aufwendungen für bestellte und bereits beschaffte Materialien, zu bezahlen.
2. Als pauschale Vergütung kann der Auftragnehmer in diesem Fall 15 % der vereinbarten Vergütung verlangen, wenn die Ausführung noch nicht begonnen wurde. Hat die Ausführung hingegen schon begonnen, ist die vereinbarte Vergütung anteilig zu bezahlen zu zahlen, mindestens jedoch 30 % der vereinbarten Vergütung.


§ 12 Erweitertes Pfandrecht

Dem Auftragnehmer steht wegen seiner Forderungen aus dem vereinbarten Vertrag ein Pfandrecht an dem aufgrund des Vertrages in den Besitz des Auftraggebers gelangten Reparatur- bzw. Montagegegen-stand zu. Das Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand im Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus dem Vertrag gilt das Pfandrecht nur, soweit diese Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.


§ 13 Eigentums- und Urheberrechte

An allen im Zusammenhang mit der Auftragserteilung durch den Auftragnehmer überlassenen Unterlagen - auch in elektronischer Form -, wie z.B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behält sich der Auftragnehmer das Eigentums- und Urheberrecht vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten ohne ausdrückliche, schriftliche Zustimmung durch den Auftragnehmer nicht zugänglich gemacht werden. Soweit der Auftraggeber das Angebot des Auftragnehmers nicht innerhalb der Frist von 14 Tagen annimmt, sind diese Unterlagen unverzüglich an den Auftragnehmer herauszugeben oder zu vernichten.


§ 14 Änderung der AGB

1. Der Auftragnehmer hat das Recht, die AGB jederzeit gegenüber dem Auftraggeber mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, insbesondere bei Vorliegen konkreter sachlicher Gründe (z.B. Änderungen von Geset-zen, Rechtsprechung oder der wirtschaftlichen Verhältnisse des Auftragnehmers).
2. Ändert der Auftragnehmer die AGB, übersendet er diese dem Auftraggeber zur Kenntnisnahme.
3. Die geänderten AGB werden ab Zugang nach Maßgabe der Absätze 1 und 2 wirksam, es sei denn, dass der Auftraggeber den geänderten AGB innerhalb von vier Wochen ab Zugang schriftlich widerspricht. Für die Wahrung der Frist ist der Zugang des Widerspruchs bei dem Auftragnehmer maßgeblich. Lässt der Auftraggeber den Aufragnehmer vor Ablauf der vierwöchigen Frist die geschuldete Leistung erbringen, ohne den geänderten AGB zu widersprechen, erklärt er sich hierdurch mit der Einbeziehung der geänderten AGB einverstanden.
4. Widerspricht der Auftraggeber fristgemäß, ist der Auftragnehmer berechtigt, das Vertragsverhältnis insgesamt außerordentlich zu kündigen, ohne dass dem Auftraggeber hieraus irgendwelche Ansprüche gegen den Auftragnehmer erwachsen. Wird das Vertragsverhältnis nach dem fristgerechten Widerspruch fortgesetzt, behalten die bisherigen AGB ihre Gültigkeit.


§ 15 Schlussbestimmungen

1. Auf diese AGB findet ausschließlich das Recht der Bunderepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Kollisionsrecht Anwendung.
2. Gerichtsstand für Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag ist der Sitz des Auftragnehmers.
3. Der Auftraggeber willigt in die elektronische Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten, die der Auftraggeber dem Auftragnehmer zur Verfügung stellt, ein, soweit sie zur Vertragsdurchführung erforderlich sind. Alle personenbezogenen Daten werden nach deutschem und europäischem Datenschutzrecht bearbeitet.
4. Diese AGB bleiben auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Regelungen in ihren übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Regelungen treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften.
5. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.


  Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in diesen AGB die männliche Sprachform (generisches Maskulinum) verwendet. Gemeint sind damit immer alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform ist wertfrei und dient lediglich redaktionellen Zwecken.  



Informationen zum Datenschutz nach Art. 13 ff. EU-DSGVO

Diese Handreichung dient der Information über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten. Unter dem Begriff „personenbezogene Daten“ sind solche Daten im Sinne der Definition des Art.4 Nr.1 EU-DSGVO zu verstehen. Danach handelt es sich bei personenbezogenen Daten um alle Informationen, die sich auf einen Menschen im Sinne einer natürlichen Person beziehen und mithilfe derer dieser Mensch direkt oder indirekt identifiziert werden kann.

I. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung
Robert Tinus
Sandhausener Weg 3, 16515 Oranienburg
gebaeudetechnik.tinus@gmail.com
Bei Fragen zum Datenschutz stehe ich Ihnen als Verantwortlicher i.S.d. Art. 13 Abs.1 lit.a) EU-DSGVO jederzeit zu Verfügung.

II. Art der verarbeiteten Daten
• Name,
• Anschrift,
• Weitere Kontaktdaten (z.B. Telefonnummer, E-Mail-Adresse)
• Bank- und Zahlungsdaten (z.B. Bankverbindungen, Rechnungen, Zahlungshistorie)
• Vertragsdaten (z.B. Vertragsgegenstand)

III. Kategorien betroffener Personen
• Geschäfts- und Vertragspartner
• Interessenten
• Kommunikationspartner

IV. Zweck und Rechtsgrundlage Datenverarbeitung
Personenbezogene Daten werden im Rahmen meiner allgemeinen Geschäftstätigkeit und zum Zwecke der Leistungserbringung im Bereich der Gebäudetechnik für die Auftraggeber*innen verarbeitet. Die Datenerhebung und -verarbeitung erfolgt gemäß den nachstehend aufgeführten Rechtsgrundlagen:
• Erfüllung (vor-)vertraglicher Pflichten, Art. 6 Abs.1 S.1 lit.b) EU-DSGVO
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt zur Durchführung eines Vertrages bzw. bereits bei Anbahnung eines Vertragsverhältnisses mit einer natürlichen Person. Umfang und Einzelheiten der Datenverarbeitung ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag und gegebenenfalls den dazugehörigen Auftragsbedingungen.
• Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen, Art. 6 Abs.1 S.1 lit.c) EU-DSGVO
Der Auftragnehmer unterliegt gesetzlichen Vorgaben, aus denen eine Verpflichtung zur Verarbeitung von Daten ergeben kann. Der Auftragnehmer ist insbesondere zur ordnungsgemäßen Aufbewahrung und Dokumentation aller Leistungen verpflichtet. Zu diesem Zwecke archiviert der Auftragnehmer Unterlagen in entsprechenden elektronischen Systemen sowie in Papierform.
• Wahrung berechtigter Interessen, Art. 6 Abs.1 S.1 lit.f) EU-DSGVO
Personenbezogene Daten werden im Rahmen der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung rechtlicher Ansprüche auf der Grundlage einer Interessenabwägung verarbeitet, sofern die berechtigten Interessen des Verantwortlichen die der betroffenen Person überwiegen.

V. Dauer der Aufbewahrung personenbezogener Daten
Die Dauer der Aufbewahrung personenbezogener Daten richtet sich, vorbehaltlich meiner entgegenstehenden berechtigten Interessen, nach den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen, insbesondere solcher der Abgabenordnung (AO).

VI. Offenlegung an Dritte
Der Auftragnehmer gibt die personenbezogenen Daten nur insoweit an Dritte weiter, wie es zur Vertragsabwicklung zwingend erforderlich und gesetzlich vorgeschrieben ist. Unter Einhaltung aller gesetzlichen Verschwiegenheitspflichten können die personenbezogenen Daten folgenden Empfängern offengelegt werden:
• Behörden, Gerichten oder anderen öffentlichen Stellen
• Geldinstituten sowie entsprechende IT-Dienstleister zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs

VII. Datenschutzrechte der Betroffenen
Betroffenen stehen Auskunftsrechte gemäß Art. 15 EU-DSGVO hinsichtlich der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten durch den Auftragnehmer (falls eine Verarbeitung stattfindet, u.a. auch über den Zweck der Verarbeitung, etwaige Empfänger und die voraussichtliche Dauer der Speicherung), Rechte auf Berichtigung unrichtiger Daten (Art. 16 EU-DSGVO), Löschung (Art. 17 EU-DSGVO), Einschränkung der Verarbeitung und Datenübertragbarkeit der eingebrachten Daten (Art. 18, 20 EU-DSGVO) sowie das Recht auf Widerspruch (Art. 21 EU-DSGVO) zu.
Daneben haben die Betroffenen die Möglichkeit, eine Beschwerde bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde einzureichen. Betroffene können ihre Beschwerde an die Behörde ihres Wohnsitzes, grundsätzlich aber auch an jede andere Datenschutzaufsichtsbehörde richten.